Art 1: Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, es sei denn, es wurden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Art 2: Der Kunde akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er sich für eine Prüfung anmeldet oder eine Bestellung/einen Auftrag aufgibt. HaCeCo-E ist durch keinerlei Bedingungen des Kunden gebunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn schriftlich, nachdrücklich und unwiderlegbar vereinbart wurde, dass diese, unter Ausschluss einer oder mehrerer der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zwischen beiden Parteien in Kraft sind. Jede Preisangabe gilt höchstens 30 Tage. Solange der Kunde sie nicht akzeptiert hat, ist HaCeCo-E auf keinerlei Weise daran gebunden.
Art 3: Geheimhaltung und Vertraulichkeit:
HaCeCo-E ist verpflichtet, gegenüber Dritten alle Kundeninformationen geheim zu halten. Ausnahmen von der Geheimhaltung:
Art 4: Das Urheberrecht auf alle Dokumente von HaCeCo-E, insbesondere auf Handbücher und Handouts und auch auf diejenigen, die für den Kunden (eventuell nach Maß) entwickelt wurden, liegt bei HaCeCo-E. Es ist verboten, diese Dokumente ohne Zustimmung von HaCeCo-E zu veröffentlichen oder vervielfältigen, es sei denn, es wurde im Vertrag schriftlich, nachdrücklich und unwiderlegbar anders festgelegt.
Art 5: Zahlung und Fakturierung:
Art 6: Teilnahmebedingungen: Bei Verstoß dagegen sind die Prüfungskosten völlig zu zahlen:
Art 7: Personen mit Leseschwierigkeiten können eine vorgelesene Prüfung machen. Der Prüfer liest die Fragen und Antworten laut vor und der Kandidat deutet die richtige Antwort an. Eine vorgelesene Prüfung soll im Voraus beantragt werden. Der Mehrpreis für diese Prüfungsform geht zulasten des Kunden.
Art 8: Maßnahmen bei versuchtem Betrug und Unregelmäßigkeiten:
Ein Kandidat, der auf unregelmäßige Weise an einer Prüfung teilnimmt oder betrügerische Handlungen ausführt (z.B. die Prüfungsfragen nach der Prüfung nicht einreichen) kann von weiterer Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Prüfer kann einen Kandidaten von der Prüfung ausschließen, wenn seine Anwesenheit den weiteren Verlauf der Prüfung gefährdet oder die Prüfungsumstände ungünstig beeinflusst oder wenn er das Prüfungsreglement nicht befolgt. Der Prüfer soll keine Rechenschaft ablegen und der Kandidat kann keinen Schadensersatz fordern. Der Kandidat wird als durchgefallen betrachtet und die Prüfungskosten werden nicht zurückerstattet. Er kann sich für eine neue Prüfung anmelden, für die die Kosten selbstverständlich aufs Neue völlig zu zahlen sind.
Art 9: Zusätzliche Bedingungen
Die Prüfung kann nur im dem Kandidaten/Arbeitsgeber/Beantrager bestätigtem Raum stattfinden und soll zur angemeldeten Zeit pünktlich anfangen. Ohne schriftliche Zustimmung von HaCeCo-E kann das nicht mehr geändert werden. Für Gruppen soll HaCeCo-E wenigstens 2 Tage vor der Prüfung anhand der Excel-Datei, die im Voraus zugeschickt wird, über die Personalien aller Teilnehmer verfügen. Diese Bedingung bindet beide Parteien. Ohne diese Personalien können die Kandidaten nicht teilnehmen. Ausnahmen hiervon können nur schriftlich mit dem Geschäftsführer von HaCeCo-E vereinbart werden. Wenn der Kunde einen Prüfungsraum zur Verfügung stellt, soll (ein Abgeordneter von) HaCeCo-E ihn vor der Prüfung gutheißen. Die Kosten dieser Kontrolle gehen zulasten des Kunden (nach Angebot). HaCeCo-E hat das Recht, nicht-genehmigte Räume zu verweigern. Außer den Kandidaten, Prüfern und Aufsichtführenden dürfen keine weiteren Personen im Raum anwesend sein, es sei denn, der Prüfer hat es ihnen nachdrücklich und schriftlich erlaubt. Die erlaubten Personen sollen sich fernhalten und dürfen sich keineswegs einmischen.
Art 10: Der Kunde oder Kandidat kann erst nach völliger Zahlung der Rechnung auf die Prüfungsergebnisse Anspruch erheben. Wenn der Kandidat die Prüfung bestanden hat, bekommt er ein Zeugnis. Die Zeugnisse werden erst versendet und angemeldet, nachdem der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen völlig nachgekommen ist. Wenn der Kunde durchgefallen ist, kann er sich aufs Neue für eine Prüfung anmelden. Für diese neue Prüfung sind die Kosten selbstverständlich völlig zu zahlen. Einem Kandidaten, der wegen besonderer Umstände nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, kann der Prüfungsbetrag teilweise oder völlig zurückerstattet werden, vorausgesetzt, dass er einen schriftlichen Antrag mit deutlichen Beweisstücken stellt. Die Umstände sind auf Krankheit des Kandidaten (ärztliches Attest) und Todesfall eines Familienangehörigen (mit Recht auf Sonderurlaub) beschränkt.
Art 11: Abmeldung
HaCeCo-E hat das Recht, in Sonderfällen Prüfungen ohne irgendwelchen Schadensersatz bis zu 4 Arbeitstagen vor dem Prüfungsdatum abzusagen. Der Kunde wird darüber telefonisch und per E-Mail informiert. Die Prüfungen fangen pünktlich zur angemeldeten Zeit an. Bei Abweichungen kann HaCeCo-E eine Prüfung für nichtig erklären. Die Wartezeit des Prüfers wird zu €100/Stunde angerechnet. Bei schriftlicher Abmeldung durch den Kandidaten/Kunden weniger als 48 Stunden vor der Prüfung sind die Prüfungskosten völlig zu zahlen. Bei schriftlicher Abmeldung mehr als 48 Stunden aber weniger als eine Woche vor der Prüfung sind aus Verwaltungsgründen 50% der Prüfungskosten zu zahlen. Bei schriftlicher Abmeldung mehr als eine Woche vor der Prüfung ist die Abmeldung kostenlos.
Art 12: Haftung en höhere Gewalt:
Unzulänglichkeiten von HaCeCo-E beim Nachkommen der Vertragsbedingungen können ihr nicht angelastet werden, es sei denn, sie sind ihrer Schuld zuzuschreiben, im Sinne von Absicht und schwerem Fehler. HaCeCo-E haftet also nicht im Falle von normalem oder leichtem Fehler und höherer Gewalt (unerwartetem Stau, Streik, Verkehrsunfall, plötzlicher Krankheit,…). Ein solcher Fall erlaubt dem Kunden keineswegs, den Vertrag aufzulösen oder einen Schadensersatz zu fordern. HaCeCo-E ist auf keine Weise verantwortlich für Unfälle oder Schäden, die dem Kunden anlässlich der Ausübung des Vertrags zugestoßen sind. Die Haftung von HaCeCo-E ist wie dem auch sei auf 50% des Vertragswerts, im Rahmen dessen sich der Schadensfall ereignet hat, beschränkt.
Art 13: Beschwerden bezüglich (des Verlaufs) der Prüfungen oder der Prüfungsergebnisse sollen in Übereinstimmung mit unserem Beschwerde- und Klagenverfahren erfolgen, das auf der Webseite von HaCeCo-E (www.HaCeCo-E.be) zurückzufinden ist.
Art 14: Das Prüfungsreglement von HaCeCo-E gehört integral zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Prüfungsreglement liegt während der Prüfung aus und kann auf Anfrage zugesendet werden.
Art 15: Einsprüche bezüglich (der Durchführung) dieses Vertrags gehören zur Zuständigkeit des Löwener Gerichts. Diese Rechnung und alle daran gebundenen Beziehungen befolgen das belgische Recht.