Allgemeine Geschäftsbedingungen HaCeCo-T


Art 1: Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, es sei denn, es wurden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.


Art 2: Der Kunde akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er sich für einen Kurs anmeldet oder eine Bestellung/einen Auftrag aufgibt. HaCeCo-T ist durch keinerlei Bedingungen des Kunden gebunden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn schriftlich, nachdrücklich und unwiderlegbar vereinbart wurde, dass diese, unter Ausschluss einer oder mehrerer der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zwischen beiden Parteien in Kraft sind. Jede Preisangabe gilt höchstens 30 Tage. Solange der Kunde sie nicht akzeptiert hat, ist HaCeCo-T auf keinerlei Weise daran gebunden.


Art 3: Geheimhaltung und Vertraulichkeit:

  • alle Informationen, die öffentlich und nicht in einem separaten Vertrag beschränkt sind;
  • alle Informationen, die im Rahmen der Ausbildungssubventionen von zuständigen Behörden gefordert werden;
  • alle Informationen, die im Rahmen eines Audits des Qualitätssystems von der Zertifizierungsorganisation von HaCeCo gefordert werden.

  • Art 4: Das Urheberrecht auf alle Dokumente von HaCeCo-T, insbesondere auf Handbücher und Handouts und auch auf diejenigen, die für den Kunden (eventuell nach Maß) entwickelt wurden, liegt bei HaCeCo-T. Es ist verboten, diese Dokumente ohne Zustimmung von HaCeCo-T zu veröffentlichen oder vervielfältigen, es sei denn, es wurde im Vertrag schriftlich, nachdrücklich und unwiderlegbar anders festgelegt.


    Art 5: Zahlung und Fakturierung:

  • Die Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail) versendet, es sei denn, bei der Kursanmeldung wurde schriftlich anders bestimmt.
  • Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum, es sei denn, zwischen beiden Parteien wurden andere schriftliche Vereinbarungen
        getroffen. Beschwerden bezüglich unserer Rechnungen sollen innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben erfolgen.
  • Wenn die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht völlig bezahlt wurde, werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung, lediglich
        wegen der Nichtzahlung, 12% Zinsen auf Jahresbasis auf den noch schuldigen Saldo angerechnet und wird keine Frist noch garantiert. Die Parteien vereinbaren
        nachdrücklich, dass, wenn die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht bezahlt wurde, der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne
        Inverzugsetzung, um 10% erhöht wird, als pauschaler und unwiderruflicher Schadensersatz, bei Anwendung von Artikel 1152 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und mit
        einem Minimum von EUR 150 pro Rechnung. Die Parteien erklären sich nachdrücklich damit einverstanden, dass dieser Schadensersatz ein Pauschbetrag ist und nicht
        geändert werden kann, auch wenn ein Teil der Rechnung bezahlt wurde.
  • Die Veröffentlichung der Zeugnisse gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich von HaCeCo-T. Die Zeugnisse werden erst versendet, nachdem der Kunde seinen
        Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Forderungen oder Beschwerden bezüglich Prüfungsergebnissen sind nie Grund zur Nichtzahlung der Rechnungen.

  • Art 6: Teilnahmebedingungen:

  • Ein Kandidat kann nur an einer Ausbildung teilnehmen, wenn er korrekt bei HaCeCo-T eingeschrieben ist.
  • Die Zahlung einer Rechnung, in der nachdrücklich um eine Vorauszahlung gebeten wird, soll spätestens bis zum Tag der Ausbildung auf das Konto von HaCeCo-T
        eingegangen sein. Wenn nicht, hat HaCeCo-T das Recht, dem Kandidaten die Teilnahme an der Ausbildung zu verweigern.
  • Der Kandidat soll am Anfang der Ausbildung einen rechtskräftigen Identitätsnachweis vorzeigen können.
  • Alle Kandidaten sollen die Unterrichtssprache verstehen und die Anweisungen der Lehrer befolgen.
  • Der Lehrer kann einen Kandidaten von der Ausbildung ausschließen, wenn seine Anwesenheit den weiteren Verlauf der Ausbildung gefährdet oder die
        Unterrichtsumstände ungünstig beeinflusst. Der Lehrer soll keine Rechenschaft ablegen und der Kandidat kann keinen Schadensersatz fordern.
  • Für Anwesenheit, Pünktlichkeit, Aufmerksamkeit und Mitarbeit trägt nur der Kandidat Verantwortung.
  • Keiner der vorhergehenden Punkte kann Grund zur Nichtzahlung sein.

  • Art 7: Ausbildungsmodalitäten:

  • Ein Ausbildungsraum, den der Kunde zur Verfügung stellt, soll geeignet (30m² + 1.4m²/Person), geheizt, erleuchtet und gelüftet sein und den Umweltgesetzen
        entsprechen. Kandidaten sollen genügend auseinander sitzen, die Tische sollen in Klassenform geordnet und völlig leer sein. Es ist nicht erlaubt, den Ausbildungsraum
        im letzten Augenblick zu ändern.
  • Wenn Kandidaten zu spät sind, beeinflusst das keineswegs das Ende der Ausbildung. Für das Verpassen von Ausbildungsthemen trägt nur der Kandidat Verantwortung.

  • Art 8: Haftung en höhere Gewalt:

  • Unzulänglichkeiten von HaCeCo-T beim Nachkommen der Vertragsbedingungen können ihr nicht angelastet werden, es sei denn, sie sind ihrer Schuld zuzuschreiben, im
        Sinne von Absicht und schwerem Fehler (also keine Haftung im Falle von: normalem oder leichtem Fehler, unerwartetem Stau, Streik, Verkehrsunfall, plötzlicher
        Krankheit, anderen Fällen von höherer Gewalt), und erlauben dem Kunden keineswegs, den Vertrag aufzulösen oder einen Schadensersatz zu fordern.
  • HaCeCo-T ist auf keine Weise Verantwortlich für Unfälle oder Schäden, die dem Kunden anlässlich der Ausübung des Vertrags zugestoßen sind.
  • Die Haftung von HaCeCo-T ist wie dem auch sei auf 50% des Vertragswerts, im Rahmen dessen sich der Schadensfall ereignet hat, beschränkt.
  • HaCeCo-T hat das Recht, in Sonderfällen offene Ausbildungen, die zu wenig Interesse erregen, ohne irgendwelchen Schadensersatz bis zu 4 Arbeitstagen vor dem ersten
        Ausbildungsdatum abzusagen. Der Kunde wird darüber telefonisch und per E-Mail informiert.

  • Art 9: Ausbildungskosten:

  • Bei nicht angekündigter Abwesenheit sind die Ausbildungskosten völlig zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Abmeldung weniger als 48 Stunden vor der Ausbildung sind die Ausbildungskosten völlig zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Abmeldung mehr als 48 Stunden aber weniger als eine Woche vor der Ausbildung sind aus Verwaltungsgründen 50% der Ausbildungskosten zu zahlen.
  • Bei schriftlicher Abmeldung mehr als eine Woche vor der Ausbildung ist die Abmeldung kostenlos.
  • Einem Kandidaten, der wegen besonderer Umstände nicht an einer Ausbildung teilnehmen kann, kann der Ausbildungsbetrag teilweise oder völlig zurückerstattet
        werden, vorausgesetzt, dass er einen schriftlichen Antrag mit deutlichen Beweisstücken stellt. Die Umstände sind auf Krankheit des Kandidaten (ärztliches Attest) und
        Todesfall eines Familienangehörigen (mit Recht auf Sonderurlaub) beschränkt.

  • Art 10: Einsprüche bezüglich (der Durchführung) dieses Vertrags gehören zur Zuständigkeit des Löwener Gerichts. Diese Rechnung und alle daran gebundenen Beziehungen befolgen das belgische Recht.